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Sollte Sie eine der vorangegangenen Fragen mit "Ja" beantworten können, sind Sie bei der Suche nach kompetenter und zuverlässiger juristischer Hilfe fündig geworden.

Die Kanzlei Greiner unterstützt Sie bei Ihren zivil- und strafrechtlichen Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Schieben Sie rechtliche Schwierigkeiten nicht auf die "lange Bank". Denn häufig lassen sich kostspielige Prozesse durch geschickte außergerichtliche Verhandlungen oder abgesicherte Vertragsgestaltungen vermeiden.

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Letzte Meldung:

Mit Urteil vom 20.10.2009 hat der BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 53/09 entschieden, dass der Geschädigte der (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungs- sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat .
Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichts- punkt der Schadensminderungs- pflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparatur- möglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitäts- standard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
Sollte dem Schädiger dies gelingen, kann es für den Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl unzumutbar, sich auf eine freie Werkstatt verweisen zu lassen.  
 
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Kanzlei Greiner | Bauerngasse 11| 90443 Nürnberg | Tel.: 0911/27 411 - 712 | Fax: 0911/27 411 - 713 | anwalt@kanzlei-greiner.de | www.kanzlei-greiner.de