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FAMILIENRECHT

Durch das Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen normiert. Weiterhin regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Das Familienrecht  enthält Bestimmungen über das Schließen einer Ehe sowie deren Aufhebung. So werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die Scheidung sowie deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich, geregelt. Auch beinhaltet es Regelungen über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis.
Das Familienrecht enthält zudem Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitigen Unterhaltspflichten von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, über die Adoption und die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Ein Schwerpunkt des Familienrechts ist die Bestimmung des Kindesunterhalts sowie des Ehegattenunterhalts (Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt). In diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren nach Gesetzesänderungen einiges getan. 
Ein großer Baustein der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die in Süddeutschland, u.a. in Nürnberg, durch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
ergänzt wird.

Daneben ist natürlich das Thema Scheidung mit den weiteren Bereichen Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung (z. B. einer Zugewinngemeinschaft) und Versorgungsausgleich im Familienrecht das Hauptbetätigungsfeld des Scheidungsanwaltes. Auch hier haben sich eine Reihe Neuerungen ergeben, nicht zuletzt des Verfahrensrechts.




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