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RECHTSANWALTSKOSTEN

Die Höhe der Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Danach kommt es zur Bemessung im Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht auf den sog. Gegenstandswert der Streitsache an.
Höhere Gebühren als nach dem RVG können nur nach vorher vereinbarter Honorarvereinbarung (z.B. Stundensatz oder höherer Gegenstandswert) verlangt werden.
Bei allein beratender Tätigkeit soll nach Neuerung des RVG eine Honorarvereinbarung getroffen werden. 
Aufgrund der Komplexität des RVG ist eine detaillierte Darstellung hier nicht möglich.
Einen ersten Überblick können Sie sich jedoch über diesen Rechner verschaffen.
Im Rahmen des ersten Gesprächs berechnen wir Ihnen üblicherweise vorab die voraussichtlichen Gebühren sowie das zu erwartende Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, da dies selbstredend Grundlage für das weiteres Vorgehen ist.

Als Mandant ist man als Auftraggeber zunächst Kostenschuldner der Anwaltsgebühren.
In vielen Fällen kommt aber eine Erstattung durch den Gegner (z.B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen), die eigene Rechtsschutzversicherung oder durch den Staat (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) in Betracht.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zahlt - mit Ausnahme des Arbeitsrechts - der Verlierer auch die Anwaltsgebühren des Siegers.



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